Die Bezeichnung Assistenzhund ist bisher kein geschützter Begriff wie z.B. der Blindenführhund. Aus diesem Grund kann jeder Hundebesitzer seinen Hund als Assistenzhund bezeichnen, ganz egal wie der Hund sich benimmt, was er kann oder ob er überhaupt eine Ausbildung in einer Hundeschule erhalten hat. Dieses hat sich seit 2023 mit der, in Kraft getretenen, neuen Assistentzhundeverordnung geändert.
Hier gibt es demnächst die aktuelle Assistenzhundeverordnung zum nachlesen.
Aber was ist ein Assistenzhund?
Ein Assistenzhund ist ein Hund, der seinem eingeschränkten Menschen im täglichen Leben hilft. Dazu zählen Behinderten-Begleithunde, Diabetes-Warnhunde, Anfall-Warnhunde, Blindenführhunde und viele mehr.
Ein fertig ausgebildeter Assistenzhund muss in allen Situationen cool, gelassen und souverän sein. Er darf sich durch keine Außenreize (andere Hunde, Lärm, viele Menschen, Essen am Boden, tolle Gerüche,....) von seiner Arbeit mit seinem Menschen ablenken lassen und muss immer kontrollierbar sein. Des weiteren darf ein solch besonderer Hund keinerlei Jagd-, Schutz- oder Hüteverhalten zeigen. Aus diesen Gründen eignen sich nur wenige Rassen im allgemeinen und einzelne Hunde im speziellen zur Ausbildung.
Die Ausbildung eines Assistenzhundes dauert zwischen zwei bis vier Jahren und ist mit sehr viel Arbeit verbunden. Je nach Mensch und Hund bilden wir in verschiedenen Varianten aus, wir wollen Ihnen hier einige von Ihnen vorstellen.
Assistenzhunde für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens.
Assistenzhund für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung.
Assistenzhunde für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung des Sehvermögens.
Warnassistenzhunde / Anzeigeassistenzhunde
Assistenzhunde für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen.
Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen.